Betreiber und Personal auf Biogasanlagen sind verpflichtet regelmäßig Befähigungen in Form von Betreiberschulungen nachzuweisen. Beispielsweise umfasst dies den Erwerb
der Fachkunde im Zuge der Herstellung von Biogas nach TRGS 529.
Wir führen diese Schulungen direkt auf den Anlagen durch um eine praxisnahe Qualifizierung zu gewährleisten.
Dabei gehen wir auf alle aktuellen technischen und rechtlichen Details ein und schulen den Betreiber im Umgang mit seiner Biogasanlage.
Unsere Schulungen werden von Sachverständigen durchgeführt die aus dem Bereich Explosions-, Arbeits- sowie Gewässerschutz kommen und nachweislich im Bereich der Biogasanlagenprüfungen tätig
sind.
Inhalte gemäß Vorgaben des Schulungsverbundes von Fachverband Biogas e.V., DWA und DVGW für den sicheren und gesetzeskonformen Betrieb.
So werden folgende Kenntnisse vermittelt:
Als Nachweis stellen wir Teilnahmeurkunden bzw. Kenntnisnachweise aus.