Gefahrstoffverordnung regelt zukünftig den Explosionsschutz

Pünktlich zum 01.06.2015 erscheint parallel zur neuen Betriebssicherheitsverordnung auch die Gefahrstoffverordnung. Für Biogasanlagen heißt das in erster Linie, das die gültigen Dokumente an die neuen Paragraphen der Gefahrstoffverordnung angepasst werden müssen. Weiter konkretisiert die Neufassung der Verordnung technische und organisatorische Anforderungen und Pflichten zur Erhöhung der Sicherheit von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen.

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