Prüfungen BetrSichV

Die Verordnung zur Betriebssicherheit ist im Jahr 2002 in Kraft gesetzt worden. (Die neue BetrSichV tritt ab 01.06.2015 in Kraft)

Sie gilt für überwachungsbedürftige Anlagen, wie z.B. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Biogasanlagen), Druckgeräte oder einfache Druckbehälter.

Die Prüfungen gem. der Betriebssicherheitsverordnung sind in den jeweiligen Paragraphen festgeschrieben.

Der §14 regelt die Prüfungen vor Inbetriebnahme und der §15 die wiederkehrenden Prüfungen der Anlage.

Wir besitzen die Fachkenntnis als befähigte Personen, diese Prüfungen durchzuführen.

Gern nehmen wir ihre Anlage in unser Prüffristensystem auf, um sie rechtzeitig über die Notwendigkeit der wiederkehrenden Prüfungen zu informieren.

Bei Bedarf einer Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gem. BetrSichV sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung an einen Fachkollegen in Ihrer Nähe behilflich.

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Explosionsschutz

Die Explosionsgefahren in den Biogasanlagen sind durch den hohen Methan-Anteil, der erst bei Verdünnung und gleichzeitiger Anwesenheit von Sauerstoff zündfähig wird, enorm hoch. Kommt es zur Explosion, wird durch das Methan eine große

Zerstörungskraft freigesetzt.

Der Explosionsschutz gewährleistet die Sicherheit von Mensch und Umwelt für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Auf

Biogasanlagen werden nach dem Stand der Technik solche Bereiche festgelegt wodurch sich für den Betreiber eine Vielzahl von

Pflichten gem. BetrSichV (Betriebssicherheitsverordung) ergeben, denen er nachkommen muss.

Vorab ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sollten dabei Explosionsgefahren ersichtlich werden, müssen weitere

Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört u.a. die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes und die sicherheitstechnische Bewertung aus der die maximalen Prüffristen entnommen werden.

Daraus resultiert, dass vor der Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend Biogasanlagen geprüft werden müssen, was zumeist durch eine so genannte „Befähigte Person“ durchgeführt werden soll. Biogasanlagen-Betreiber verfügen jedoch nur in den seltensten Fällen über Personal, das diese Prüfungen anerkannt vornehmen und dokumentieren darf.

Wir besitzen die Fachkenntnis als befähigte Personen und Anerkennung als Sachverständige um diesePrüfungen durchführen zu

können.

Hier finden Sie uns!

ISB Ingenieur- und Sachverständigenbüro Fischer

 

Sachsenstraße 4

98617 Meiningen

 

T: 03693 5058741

F: 03222 7674318

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