Technische Regel für Gefahrstoffe 529 ist in Kraft gesetzt worden

Mit Datum vom 13.04.2015 ist die Technische Regel für Gefahrstoffe in Kraft gesetzt worden. Diese beschäftigt sich mit den Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas und ist von allen Betreibern von Biogasanlagen zu beachten. Neben Empfehlungen zu technischen und organisa-torischen Schutzmaßnahmen befasst sich die TRGS 529 v.A. mit dem Umgang mit Zusatz- und Hilfsstoffen die ein Gefahrstoffpotential besitzen. So ist für diese Stoffe eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Anschließend sind Schutzmaßnahmen entsprechend dem Ergebnis zu ergreifen. Die technische Regel können Sie unter folgendem Link herunterladen:

Zur TRGS 529...

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