!!! FLEXdeckel ausgeschöpft !!! - jetzt schnell in Sachen Flexibilität reagieren!
Ende August 2019 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gegeben, dass der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für
bestehende Biomasseanlagen erreicht wurde.
Ab 01.09.2019 beginnt damit die ausgelobte Übergangsfrist von 15 Monaten, innerhalb derer der Anspruch auf Flexibilitätsprämie geltend gemacht werden kann. Betreiber von Biomasseanlagen haben somit
bis Ende November 2020 Zeit, um
(1) die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen
sowie
(2) die Registermeldung im Marktstammdatenregister vorzunehmen.
Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt hat, kann nach Einschätzung der BNetzA die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.
Im Rahmen der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie obliegt es dem Umweltgutachter, den obligatorischen Nachweis zur "Technischen Eignung zum bedarfsorientierten Betrieb" zu führen.
Unsere Umweltgutachter sind befähigt, den entsprechenden Nachweis zu führen.
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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
Durch die zum 1. August 2017 novellierte und bundesweit vereinheitlichte Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Prüfungen zur AwSV wieder mehr in den Fokus gerückt. Vor allem für Biogasanlagen hält die AwSV Neuerungen bereit: angefangen beim Anlagenbegriff, über die Entwässerungspflicht von Niederschlagswasser bis hin zu den Anforderungen an unterirdische Rohrleitungen. Doch nicht nur Biogasanlagen sind betroffen, die AwSV tangiert alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, also auch private Heizölbehälter, Tankstellen und Raffinerien.
Unsere Sachverständigen führen Prüfungen gemäß AwSV durch.
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Technische Regel für Gefahrstoffe 529
Die TRGS 529 beschäftigt sich mit den Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas und ist von allen Betreibern von Biogasanlagen zu beachten.
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Aktuell gültige Betriebssicherheitsverordnung
Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu
gewährleisten
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Gefahrstoffverordnung regelt zukünftig den Explosionsschutz
Ziel dieser Verordnung ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen.
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SEVESO III Richtlinie - Störfallverordnung
Die Störfallverordnung (12. BImSchV) dient der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung von Störfallauswirkungen.