!!! FLEXdeckel ausgeschöpft !!! - jetzt schnell in Sachen Flexibilität reagieren!

Ende August 2019 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gegeben, dass der Förderdeckel für flexibel bereitgestellte zusätzlich installierte Leistung zur Erlangung der Flexibilitätsprämie für bestehende Biomasseanlagen erreicht wurde.

Ab 01.09.2019 beginnt damit die ausgelobte Übergangsfrist von 15 Monaten, innerhalb derer der Anspruch auf Flexibilitätsprämie geltend gemacht werden kann. Betreiber von Biomasseanlagen haben somit bis Ende November 2020 Zeit, um

 

(1) die Inbetriebnahme der zusätzlichen, flexiblen Leistung durchzuführen

 

sowie

 

(2) die Registermeldung im Marktstammdatenregister vorzunehmen.

 

Nur wer beide Voraussetzungen erfüllt hat, kann nach Einschätzung der BNetzA die Flexibilitätsprämie in Anspruch nehmen.

 

Im Rahmen der Inanspruchnahme der Flexibilitätsprämie obliegt es dem Umweltgutachter, den obligatorischen Nachweis zur "Technischen Eignung zum bedarfsorientierten Betrieb" zu führen.

 

Unsere Umweltgutachter sind befähigt, den entsprechenden Nachweis zu führen.

Sprechen Sie uns gerne an!

 

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Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) 

 

Durch die zum 1. August 2017 novellierte und bundesweit vereinheitlichte Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Prüfungen zur AwSV wieder mehr in den Fokus gerückt. Vor allem für Biogasanlagen hält die AwSV Neuerungen bereit: angefangen beim Anlagenbegriff, über die Entwässerungspflicht von Niederschlagswasser bis hin zu den Anforderungen an unterirdische Rohrleitungen. Doch nicht nur Biogasanlagen sind betroffen, die AwSV tangiert alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, also auch private Heizölbehälter, Tankstellen und Raffinerien.

 

Unsere Sachverständigen führen Prüfungen gemäß AwSV durch.

 

Sprechen Sie uns an!

 

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Technische Regel für Gefahrstoffe 529

Die TRGS 529 beschäftigt sich mit den Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas und ist von allen Betreibern von Biogasanlagen zu beachten.

 

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Aktuell gültige Betriebssicherheitsverordnung

Diese Verordnung gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten

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Gefahrstoffverordnung regelt zukünftig den Explosionsschutz

Ziel dieser Verordnung ist es, den Menschen und die Umwelt vor stoffbedingten Schädigungen zu schützen.

 

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SEVESO III Richtlinie - Störfallverordnung

Die Störfallverordnung (12. BImSchV) dient der Verhinderung von Störfällen und der Begrenzung von Störfallauswirkungen.

 

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