Neue Betriebssicherheitsverordnung gilt ab 01.06.2015

am 03.02.2015 wurden die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Änderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) veröffentlicht, die am 01.06.2015 in Kraft treten. Die neu gefassten Regelungen zum Explosionsschutz, Vorgaben zur Erstellung von Explosionsschutzdokumenten sowie Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang sind jetzt in der Gefahrstoffverordnung enthalten.

In der BetrSichV sind die Anforderungen an den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen, mit wesentlichen Regelungen zu den erforderlichen Prüfungen enthalten.

Damit unterteilt sich die Gefährdungsbeurteilung, deren Bestandteil u.a. das Explosionsschutzdokument ist, in eine

  • Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel nach § 3 BetrSichV, z.B. Art und Umfang erforderlicher Prüfungen
sowie
  • Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung von Explosionsschutz-maßnahmen nach §6 und §11 GefStoffV sowie deren Prüfung nach §7 (7) GefStoffV

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