Prüfungen BetrSichV
Die Verordnung zur Betriebssicherheit ist im Jahr 2002 in Kraft gesetzt worden. (Die neue BetrSichV tritt ab 01.06.2015 in Kraft)
Sie gilt für überwachungsbedürftige Anlagen, wie z.B. Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Biogasanlagen), Druckgeräte oder einfache Druckbehälter.
Die Prüfungen gem. der Betriebssicherheitsverordnung sind in den jeweiligen Paragraphen festgeschrieben.
Der §14 regelt die Prüfungen vor Inbetriebnahme und der §15 die wiederkehrenden Prüfungen der Anlage.
Wir besitzen die Fachkenntnis als befähigte Personen, diese Prüfungen durchzuführen.
Gern nehmen wir ihre Anlage in unser Prüffristensystem auf, um sie rechtzeitig über die Notwendigkeit der wiederkehrenden Prüfungen zu informieren.
Bei Bedarf einer Prüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gem. BetrSichV sind wir Ihnen gerne bei der Vermittlung an einen Fachkollegen in Ihrer Nähe behilflich.
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Die Explosionsgefahren in den
Biogasanlagen sind durch den hohen Methan-Anteil, der erst bei Verdünnung und
gleichzeitiger Anwesenheit von Sauerstoff zündfähig wird, enorm hoch. Kommt es
zur Explosion, wird durch das Methan eine große
Zerstörungskraft freigesetzt.
Der Explosionsschutz gewährleistet
die Sicherheit von Mensch und Umwelt für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen. Auf
Biogasanlagen werden nach dem Stand der Technik solche Bereiche
festgelegt wodurch sich für den Betreiber eine Vielzahl von
Pflichten gem.
BetrSichV (Betriebssicherheitsverordung) ergeben, denen er nachkommen muss.
Vorab ist eine
Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sollten dabei Explosionsgefahren
ersichtlich werden, müssen weitere
Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört u.a.
die Erstellung eines Explosionsschutzdokumentes und die sicherheitstechnische
Bewertung aus der die maximalen Prüffristen entnommen werden.
Daraus resultiert, dass vor der
Inbetriebnahme und regelmäßig wiederkehrend Biogasanlagen geprüft werden
müssen, was zumeist durch eine so genannte „Befähigte Person“ durchgeführt
werden soll. Biogasanlagen-Betreiber verfügen jedoch nur in den seltensten
Fällen über Personal, das diese Prüfungen anerkannt vornehmen und
dokumentieren darf.
Wir
besitzen die Fachkenntnis als befähigte Personen und Anerkennung als
Sachverständige um diesePrüfungen durchführen zu
können.