Das Bundes - Immissionsschutzgesetz (BImSchG) regelt u.a. auch besondere Prüftätigkeiten.
Die Prüfung gemäß §29a BImSchG ist eine Prüfung, die nur durch die zuständigen Fachbehörden angeordnet wird. Dabei ist die zuständige Behörde befugt Einzelheiten über Art und Umfang der
sicherheitstechnischen Prüfungen vorzugeben.
Diese Prüfungen müssen, entsprechend des Genehmigungsbescheides ihrer BImSchG-pflichtigen Anlagen vor Inbetriebnahme, wiederkehrend nach festgelegten Zyklen oder nach einer wesentlichen Änderung der
Anlage durch einen hierfür nach §29b BImSchG zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden.
Wir bilden uns ständig fort, um ein breites Spektrum der nach dem Bundes - Immissionsschutzgesetz genehmigten Anlagen prüfen zu können.